
Kraftfahrt-Bundesamt erteilt erste Genehmigung für fahrerlos einparkendes Fahrzeug
Flensburg, 30. November 2022.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) macht den Weg frei für das erste autonome Parksystem. Die Vision, dass Fahrzeuge in Parkhäusern künftig fahrerlos einparken, wird mit der von dem KBA im November erteilten ersten Genehmigung für ein solches System zur Realität. Die erste allgemeine Betriebserlaubnis im Bereich des autonomen Fahrens für ein autonomes Parksystem (Automated Valet Parking – AVP) erhielt der Hersteller Mercedes-Benz.
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Basis für die nachträglich aktivierbare autonome Fahrfunktion sind die durch das Bundesverkehrsministerium definierten rechtlichen Grundlagen im nationalen Gesetz zum autonomen Fahren (StVG) und der dazugehörigen Verordnung (AFGBV). Das KBA hatte darauf aufbauend den Technischen Anforderungskatalog erstellt und damit sowohl Sicherheits- als auch technische Anforderungen an autonome Parksysteme definiert.
“Mit diesem System erreichen wir einen weiteren Baustein auf dem Weg zum autonomen Fahren. Das KBA ist Treiber der Entwicklungen auf diesem Gebiet und zugleich Wächter über die hohen Sicherheitsanforderungen die an die Systeme gestellt werden. Dass beides zusammenpasst, zeigt diese Genehmigung“,
Richard Damm
Bei dem genehmigten Parksystem handelt es sich um einen autonomen Fahrmodus, bei dem der Fahrer das Fahrzeug künftig an einem bestimmten Übergabeort in einem geeigneten Parkhaus abstellt und dieses von einer im Parkhaus befindlichen AVP-Infrastruktur zu einem vorher reservierten Parkplatz fährt. Nach Übergabe des Fahrzeugs an die AVP-Infrastruktur bedarf es keiner weiteren Kontrolle durch den Fahrer. Mit einem derartigen System entfällt zukünftig die Suche nach einem Parkplatz.
© Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt